Steuerberatung

Steuern sparen tut gut – Unsere Abteilung Steuerberatung:

Welche Steuern zu zahlen sind, kann teilweise vom Steuerpflichtigen mitentschieden werden. Daher muss für jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob es im Rahmen einer Existenzgründung neu entsteht oder es sich um ein bestehendes Unternehmen (bzw. eine bevorstehende Aus- oder Eingliederung) handelt, regelmäßig anhand der aktuell geltenden steuerrechtlichen Vorschriften geprüft werden, welche Rechtsform die günstigste darstellt.

Durch unsere Hand in Hand gehende rechtsanwaltliche Kompetenz stellen wir sicher, dass dabei auch alle steuerlich gewünschten Ergebnisse handels- und gesellschaftsrechtlich abgesichert sind. Bei Firmenübernahmen und Unternehmenserwerb aus Insolvenz richten wir unser Augenmerk auch auf die Aspekte des Arbeitsrechts.

Vor der formalen Fertigstellung der Bilanz prüfen wir in einer gemeinsamen Besprechung ab, welche zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um die gewünschten Resultate im Hinblick auf Steuerbelastung und den Jahresüberschuss zu erreichen.

Sie erhalten von uns kompetent erstellte

  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Plausibilitätsbeurteilte Jahresabschlüsse
  • Laufende Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Private Steuererklärungen für ESt, bei Erbfall, Einheitsbewertung usw.
  • Betreuung der steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Konzepte und Vertragsentwürfe für Umwandlungen, Spaltung und Zusammenschluss
  • Prüfung von Kapitalanlagen

Wir überprüfen kontinuierlich, ob die Ziele der Unternehmer mit der aktuellen Strategie in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erreicht werden können. 

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften kooperieren wir mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern und übernehmen die Koordination und Kommunikation.

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